AGB

 Allgemeine Geschäftsbestimmungen 

1.         Anmeldung

Die Anmeldung zu Ferienspielen, Freizeiten, Seminaren, Ausflügen und anderen kostenpflichtigen Maßnahmen erfolgt ausschließlich schriftlich.
Bei minderjährigen Teilnehmenden ist die Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten erforderlich. Die schriftliche Anmeldung begründet das Vertragsverhältnis zwischen dem/der Teilnehmer/in bzw. dessen/deren gesetzlichen Vertreter/in und TKJE. TKJE kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn die Teilnahmegebühr/Anzahlung nicht innerhalb der in der Rechnung/Teilnahmebestätigung genannten Frist gezahlt worden ist. 

2.         Leistungen

Die Leistungsverpflichtung von TKJE ergibt sich ausschließlich aus der Ausschreibung der Maßnahme sowie eventuell ergänzender Informationsbriefe. Ändernde oder ergänzende Leistungsvereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit TKJE. 

3.         Zahlungsbedingungen

(siehe Punkt 1)
Auf die schriftliche Anmeldung folgt eine Rechnung des TKJE mit der Aufforderung zur Anzahlung bzw. Zahlung des Gesamtbetrages (je nach Ausschreibung). Anzahlungen werden auf den Gesamtpreis angerechnet. Der Gesamtpreis ist bis zum, in der Ausschreibung angegebenen, Stichtag bei TKJE zu bezahlen bzw. auf das Konto zu überweisen. 

4.         Änderung des

             Leistungsumfangs

Änderungen und Abweichungen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs, welche nach Vertragsabschluss erforderlich werden und die von TKJE nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind grundsätzlich gestattet, sofern die Änderung und Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung des Leistungsumfangs führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Maßnahme nicht beeinträchtigen. TKJE verpflichtet sich, die Teilnehmenden über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich nach Bekannt werden in Kenntnis zu setzen. 

5.         Rücktritt von

            Teilnehmenden

Der Vertragsrücktritt durch Teilnehmende ist jederzeit möglich.

Er erfolgt grundsätzlich schriftlich. Stichtag ist der Eingang des Vertragsrücktritts bei TKJE. In jedem Fall eines Vertragsrücktritts wird von TKJE eine Bearbeitungsgebühr von 20 % des Teilnehmerbeitrags, jedoch mindestens 5,00 € (falls dies den tatsächlichen Teilnehmerbeitrag nicht übersteigt) in Rechnung gestellt. Sofern keine anderen Teilnehmenden als Ersatz gefunden werden können, werden im Falle eines Vertragsrücktritts folgende Ausfallgebühren berechnet:

12 - 9 Wochen vor Beginn der Maßnahme 25 % der Teilnahmegebühr.

Bis zu 9 - 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme 50 % der Teilnahmegebühr

Ab 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung 100 % der Teilnahmengebühr. 

6.         Rücktritt durch TKJE

TKJE behält sich vor, Maßnahmen bei zu geringer Teilnehmerzahl mit Rückerstattung der vollen Teilnehmerbeiträge, abzusagen.

TKJE kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmende die Durchführung einer Maßnahme ungeachtet einer Abmahnung durch Mitarbeitende von TKJE nachhaltig stört oder wenn er sich in solchen Maß vertrauenswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags für die weitere ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahme auch im Interesse der übrigen Teilnehmer gerechtfertigt ist. Im Falle einer solchen fristlosen Kündigung durch TKJE behält TKJE den Anspruch auf die Teilnahmegebühren. 

7.         Pass-, Visa-, Zoll-,

            Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

TKJE informiert in den Ausschreibungen bzw. in gesondert versandten Informationsbriefen über die für die Durchführung einer Maßnahme im Ausland notwendigen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen. Diese Bestimmungen gelten für deutsche Staatsbürger, bei denen keine besonderen Verhältnisse gegeben sind. Individuelle Belange von Teilnehmenden (z.B. bei Pass- und Visafragen) können nicht berücksichtigt werden. TKJE wird Teilnehmende über wichtige Änderungen der in der Ausschreibung wiedergegebenen Vorschriften vor Beginn der Maßnahme informieren. Soweit TKJE der Hinweispflicht entsprechend den vorstehenden Bestimmungen nachkommt, sind Teilnehmende zur Einhaltung dieser Bestimmungen verpflichtet. Sofern Teilnehmenden aus den genannten Vorschriften Schwierigkeiten entstehen, die eine Teilnahme an der Maßnahme verhindern oder beeinträchtigen, sind sie nicht zum kostenfreien Rücktritt von der Teilnahme berechtigt. 

8.         Haftung und

            Haftungsausschluss

Für Schäden, die von Teilnehmenden gegenüber Dritten verursacht wurden, haftet TKJE nicht, soweit die Aufsichtspflicht durch die Mitarbeiter von TKJE nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen wahrgenommen wurde.

Für Schäden, die aufgrund unvollständiger oder falscher Angaben zur Person der Teilnehmenden gegenüber TKJE entstehen, übernimmt TKJE keine Haftung.

Dies gilt insbesondere für unterlassene Angaben zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen (z.B. Allergien) und erforderlicher Medikation der Teilnehmenden, Fähigkeiten und Fertigkeiten (z.B. Schwimmer/ Nichtschwimmer) und Verhaltensauffälligkeiten, die einen erhöhten pädagogischen Aufwand erfordern.

TKJE benötigt für Freizeitmaßnahmen die Kopien von Pässen, Impfausweisen, Krankenkarten und anderen wichtige Dokumenten. Für ausgehändigte Originale übernimmt TKJE keine Haftung. 

9.         Gerichtsstand, 

             Sonstiges

Sollte einer der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bestimmungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Teilnahmevertrags bleibt unberührt.

Der Gerichtstand ist Hanau. 

Veranstalter der Maßnahme im Sinne des Gesetzes ist

TKJE (Team Kinder- und Jugendarbeit in Erlensee)
JUZ Fallbachhalle
Eugen-Kaiser-Straße 22
63526 Erlensee